Zweitmeinung
Zweite Meinung und Behandlungsübernahmen
Jeder Patient hat ein Anrecht auf freie Arztwahl und eine Zweitmeinung.
In unserer Praxis arbeiten vier erfahrene Fachzahnärzte für Kieferorthopädie. Bei schwierigen Behandlungsplanungen bündeln wir unsere Kompetenzen und besprechen uns im Ärzteteam.
Sollten Sie eine zweite Meinung zu einem Behandlungsvorschlag hören wollen, kann jederzeit ein weiterer Kieferorthopäde unseres Teams hinzugezogen werden.
Auch externen Patienten bieten wir selbstverständlich eine objektive zweite Meinung an.
Behandlungsübernahmen (aus einer Praxis in eine andere) während einer laufenden kieferorthopädischen Therapie sind aus vertraglichen Gründen von der Krankenkasse nicht vorgesehen.
Sofern Sie gesetzlich versichert sind, entspricht der Behandlungsplan Ihres Kieferorthopäden einem Vertrag mit der Krankenkasse. Falls Sie privat versichert sind, sind Sie auf Grundlage des Heil- und Kostenplanes ein vertragliches Verhältnis mit Ihrem Kieferorthopäden eingegangen. Nur aus dringenden Gründen sollten diese Vertragsverhältnisse aufgelöst und ein Behandlerwechsel vollzogen werden.
In diesem Fall können die diagnostischen Unterlagen beim Vorbehandler angefordert werden. In den meisten Fällen müssen jedoch aus forensischen und dokumentarischen Gründen weitere Unterlagen erstellt werden. Dies ist mit privaten Kosten von bis zu 300€ verbunden.
Sollte sich das bis zuletzt geplante Vorgehen bzw. der ursprüngliche Behandlungsplan nicht mit unserem Behandlungsvorschlag decken, müssen im Falle der gesetzlichen Krankenversicherung eventuell bewilligungspflichtige Nachanträge oder Therapieänderungen an Ihre Krankenkasse geschickt werden. Auch private Heil- und Kostenpläne müssen gegebenenfalls geändert oder neu aufgesetzt werden.